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Problem: In der Vergangenheit waren in den Bauzeichnungen und Projektbeschreibungen von großen Gewerbebauten in der Regel immer attraktive Grünflächen, Bäume, Begrünung eingezeichnete. Damit sehen selbst monolithe Gewerbehallen noch "grün und ökoverträglich" aus. Nach Erteilung der Baugenehmigung und Jahre später kamen Immobilieneigentümer jedoch selten freiwillig Ihren Ankündigungen nach.

Forderung: Innerhalb des aktuell zu planenden Bebauungsplanes GE V „Burggrafgenhof“ beantragen wir, dass zukünftig bei der Erstellung von Bauten im Gewerbebereich die Verpflichtung zur Fassaden –und Dachbegrünung, einer naturnahen Randbepflanzung und das Pflanzen von Bäumen auf Nutzflächen von vornherein besteht.

Dazu beantragten die Fraktion der GRÜNEN im Langenzenner Stadtrat:

Begrünung von Zweckbauten zum Emissionsausgleich

24.09.2019, Bau-Umwelt und Verkehrsausschuss

Antrag:

Punkt 5.3. 8. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes GE V „Burggrafgenhof“

Da in der Vergangenheit bei diversen Bauvorhaben zwar das Begleitgrün im Vorfeld vorgestellt, dann aber auf Grund fehlender Rechtsgrundlage nicht eingefordert werden konnte stellen wir , Bündnis 90 / Die Grünen den Antrag, dass bei der geplanten Veräußerung von dem oben genannten Baugebiet und bei der Aufstellung des Bebauungsplanes die Fassadenbegrünung und die Randbepflanzung für den Bauherren verpflichtendmit aufgenommen werden. Die in Langenzenn obligatorische Dachbegrünung soll ebenfalls verbindlich eingefordert werden, sollte es sich um eine dafür geeignete Dachkonstruktionhandeln.Zukünftig sollbei der Erstellung von Bauten im Gewerbebereich die Verpflichtung zurFassaden –und Dachbegrünung,einer naturnahen Randbepflanzungunddas Pflanzen von Bäumen auf Nutzflächen bautechnisch von vornherein eingeplantwerden.

Begründung:

So erstrebenswert es für unsere Stadt auf Grund der desolaten Haushaltslage ist die Freiflächen in den Gewerbegebieten zu veräußern, darf der, inzwischen allen Fraktionen wichtige Umwelt-und Klimaschutznicht außer Acht gelassen werden.Industriebauten sind meist großflächige, auf eine kurze Lebensdauer ausgerichtete, in energetisch schlechterBauweise erstellte Gebäude. Die umliegendenFlächen werden meist großzügig versiegelt und verdichtet da sie im Regelfall als Park-und Lagerflächengenutzt werden.Die Verpflichtung zu einer Fassaden-Dach-und Randbegrünungsoll diesen massiven Eingriff in die Natur zumindest etwas kompensieren, das Kleinklima soll dadurch verbessert werden (was auch den Werktätigen zu Gute käme).Um die Akzeptanz dieser Forderung zu erhöhen wäre es möglich die Gewerbetreibenden z.B. durch unser Naturamt unentgeltlich zu beraten, ökologisch wertvolle Randbepflanzung (Hecke)könnten eventuell gefördert werden. Bei der Berechnung des Niederschlagwassers könnte eine konsequente Umsetzung der Vorgaben kostenmindernd berücksichtigt werden.

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